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Anschließender Weichenbereich

Der anschließende Weichenbereich definiert sich wie folgt:

Der anschließende Weichenbereich beginnt an dem Signal, welches die Fahrt zulässt. Das Ende liegt bei

Einfahr- und Zwischensignalen am nächsten Hauptsignal oder einem davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz. Bei mehreren der Letzte.

Achtung bei Fahrt mit besonderem Auftrag: Bei Fahrt mit besonderem Auftrag gilt die Geschwindigkeit in einem Bahnhof, bis der Zug am folgenden Hauptsignal bzw. bei einer Ausfahrt an der letzten Weiche im Fahrweg oder einer anderem im Fahrplan durch "¥" gekennzeichneten Stelle vorbeigefahren ist. In diesem Fall greift die Regel mit dem gewöhnlichen Halteplatz nicht!

Ausfahr- und Blocksignalen an der letzten Weiche im Fahrweg. Sollte nach einem Ausfahrsignal keine weitere Weiche folgen, so endet er an dem Ausfahrsignal.

Wichtig: Sollte am Ende des anschließenden Weichenbereichs eine höhere Geschwindigkeit zugelassen sein, so darf die Geschwindigkeit erst erhöht werden, wenn der gesamte Zug den anschließenden Weichenbereich verlassen hat.

Besonderheit: Bei Fahrt auf Signal Zs 7 (Vorsichtsignal) gilt das Fahren auf Sicht bis 400 Meter hinter das nächste fahrtzeigende Hauptsignal!

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