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Blocksignal


Ein Blocksignal begrenzt einen Zugfolgeabschnitt der freien Strecke. In einem Zugfolgeabschnitt darf sich jeweils nur ein Zug befinden, was auf Hauptbahnen und den meisten Nebenbahnen durch den Streckenblock gewährleistet ist.

Selbstblocksignal


Ein Blocksignal an einer Eisenbahnstrecke mit selbsttätigem Streckenblock heißt Selbsttätiges Blocksignal. Für dieses Signal ist keine Bedienung eines Fahrdienstleiters erforderlich. Die Grundstellung des Selbstblocksignals ist Fahrt.


An den Blocksignalen gibt es neben dem rot-weiß-roten Mastschild noch das weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild. Diese Mastschilder geben dem Lokführer Kenntnis über die Verfahrensweise bei einer Störung an.

Mastschilder der Blocksignale
weiß - rot - weiß weiß - gelb - weiß - gelb - weiß
An einem rot-weiß-roten Mastschild kann bei Ausfall
oder Störung nur mit einem schriftlichen Befehl
oder einem Ersatzsignal vorbeigefahren werden
An einem durch ein weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild
gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist,
dürfen Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne
Zustimmung vorbeifahren.
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